Züschen war bis zum 31.12.1974 eine eigenständige Gemeinde mit einem politischen Gemeinderat und einem Bürgermeister. Der Bürgermeister war der Standesbeamte, der das Geburts-, Heirats- und Sterberegister geführt hat. Weitere Verwaltungsaufgaben wurden vom damaligen Amt Hallenberg wahrgenommen. Durch das „Sauerland/Paderborn-Gesetz“ vom 5. November 1974 wurden unter anderem durch den Zusammenschluss mehrerer Gemeinden die Städte Winterberg und Hallenberg neu gebildet. Im Vorfeld hatte der Rat der Gemeinde Züschen die Zugehörigkeit zur Stadt Winterberg beschlossen. Seit dem 01.01.1975 ist die Gemeinde Züschen ein Ortsteil der Stadt Winterberg.
Das Alter von Züschen liegt im Dunkeln.
Sowohl Dechant Dobbener in seinem Buch „Geschichte von Züschen“ als auch Walter Peis in der Veröffentlichung „Kunde und Urkunde eines sauerländischen Dorfes“ haben sich umfassend mit diesem Thema auseinander gesetzt. Ob die erste urkundliche Erwähnung des Ortes Züschen im Jahr 793, 826 oder erst in 1280 erfolgt ist, kann zur Zeit nicht eindeutig belegt werden. Hierzu werden weitere Nachforschungen erfolgen müssen.